Zukünftige Flicker-Grenzwerte – Im Dschungel von Websites und Downloads

2017 hatte ich zur „Eröffnung“ diesen Artikel über Flicker veröffentlicht. Zwei Jahre sind seit dem vergangen seit die Technical Note TN_006-2016 veröffentlicht wurde.

Nun jedoch interessierten mich die neuen Grenzwerte der EU-Kommission für das SVM-Verfahren. Schließlich haben viele Hersteller von LED-Treiber diese bereits weiterentwickelt. So vermeiden diese inzwischen so weit möglich, die bisher so gepriesene Pulsweitenmodulation (PWM) zum Regeln und Dimmen des LED-Stromes. Neue Verfahren, wie Hybrid-Dimmung oder Amplitudendimmung wurden implementiert. Es tut sich was. Man bereitet sich auf die neue Ökodesign-Richtlinie vor. Doch was steht da drin? Ein vollständiges Bild hab ich leider immer noch nicht erhalten.

Aus verschiedenen Quellen hab ich diese Fakten/Aussagen zusammengetragen:

  • Die EU-Kommission wird die Grenzwerte und Messverfahren aus IEEE1789 nicht übernehmen.
    (Dieses Verfahren beruht auf einer Grenzwertkurve basierend aus den Wertepaaren Flicker% und Flickerfrequenz. Insbesondere die Auswertung der Flickerfrequenz ist häufig nicht eindeutig, da es meisst ein Frequenzgemisch aus versch. Frequenzen ist. Verursacht durch Netzfrequenz und Wandlerfrequenz)
  • Das neue Messverfahren beruht auf spektraler Bewertung, d.h. Umrechnung der Lichtwelligkeit aus dem Zeitbereich in den Frequenzbereich durch FFT.
    (Das bedeutet bisherige Flickermeter zur Anzeige von Flicker% und Flickerfrequenz genügen nicht zur mehr zur Auswertung. Es bedarf aufwendiger Analog-Digitalwandlung mit schneller Abtastung und entsprechender Prozessortechnik)
  • Messverfahren lautet SVM für Stroboscopic-Effect-Visibility-Measure. Hierbei soll gelten SVM > 1 –> Flicker sichtbar. SVM < 1 –> Flicker nicht sichtbar.
    (d.h. ein SVM=1 bedeutet ein Flicker wird mit einer 50% Wahrscheinlichkeit vom durchschnittlichen Beobachter festgestellt)
  • Die Grenzwerte werden in einer Neufassung der Öko-Design-Richtlinie festgelegt und sollen dann 2021 bindend für alle Lampen und Leuchten sein.
  • Es wird unterschieden zwischen SVM (Sichtbarkeitsmaß für stroboskopische Effekte) und Kurzzeitflickern (Pst) für Frequenzen < 80Hz.
    (Pst wird im Zeitbereich gemessen)

Auf den Seiten der EU-Kommission finden sich unterschiedliche Versionen (s.u.), wobei keine wohl wirklich aktuell ist. Eine sehr informative Seite ist die von Peter Erwin (Lichtpeter), der bereits durch eine Eingabe aktiv am Entscheidungsprozess beteiligt ist.

Aktuell sieht es wohl so aus, dass sich der Grenzwert SVM auf 1,6 einschießt. Ob da die Lobby der Industrie dahinter steckt?  Das würde bedeuten, dass wir mit diesem Grenzwert weiter mit Flicker konfrontiert werden. Wohl in etwa in der Form der bisherigen, konventionellen Leuchtmittel wie Glühlampe und Leuchtstofflampen.  Schade, ich hatte mir Besserung versprochen.

Es liegt also dann an den Verbrauchern zukünftig entsprechende Leuchten mit geringem Flickern oder Flickerfrei zu kaufen. Um das zu bewerten wird dann vermutlich diese technische Angabe auch mit angegeben werden (müssen?).
Entsprechende Messtechnik dazu gibt es vereinzelt schon. Ich jedenfalls warte sehnsüchtig auf den Abschluss der Entwicklung von diesem Flickermessgerät.

In diesem Beitrag ist die Kommentarfunktion eingeschaltet. Würde mich über weitere Beiträge zur Diskussion freuen.

Quellen:

Lichtflimmern in aller Munde, ähm Augen


https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_EK_2019_02_07_PG_DE.pdf
https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_Forum_FG_2016_06_08b_Vortrag_Mordziol.pdf

Flicker – das leider allzu bekannte Wesen


https://www.derlichtpeter.de/de/aktuelles/

 

Flicker und die neue Öködesign-Richtlinie

5 Kommentare zu „Flicker und die neue Öködesign-Richtlinie

  • 6. August 2019 um 6:14 pm Uhr
    Permalink

    Ich weiß jetzt nicht was genau SVM 1,6 bedeutet (welchem Lichtpeter CFD entspricht das denn?) aber vielleicht bleiben uns dann wenigstens die Leuchten erspart die man recht bald nach dem Kauf gleich wieder in den Müll schmeißen muss, wenn man keine Disco will. Da kommt EU weit villeicht auch einiges an sinnlosem Müll zusammen. Ja, selbst ein SVM von 1 wäre eine herbe Enttäuschung, wenn dann die Hälfte der Menschen immer noch ein Flimmern wahrnehmen können und die andere Hälfte der Menschen zumindest mutmaßlichem negativem Einfluß nicht sichtbaren Flimmerns ausgesetzt ist. Zum Glück gibt es ein paar Ausnahmen aber mal ganz ehrlich, es ist mir kaum möglich Produkte zu finden die sowohl flimmerfrei sind, als auch eine hohe Farbwiedergabe, und dann möglichst ohne Farbstich, haben, denn zum Flimmern gibt es kaum verlässliche Angaben und der CRI mit lediglich 8 Farben ist ja auch nur begrenzt aussagefähig. Rf plus Rg Angaben findet man ja eigentlich nirgends. Und dann muss auch noch der Formfaktor (bei den Fix und Fertig Einweglampen zum Wegwerfen) oder der Sockel bei den „Nachfülllampen“ passen. Ich wollte Deinen Beitrag kommentieren weil es sonst keiner tat.
    VG

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    • 7. August 2019 um 8:14 am Uhr
      Permalink

      Hallo Tim,
      Flimmern/flickern ist das eine Thema und ausschließlich vom Treiber abhängig. Farbwiedergabe das andere und wird durch die LED selbst bestimmt. Ansonsten danke für den Beitrag.

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    • 16. September 2019 um 7:34 am Uhr
      Permalink

      Hallo Tim,
      ich hätte natürlich schon früher antworten können, wenn diese Frage direkt per E-Mail an mich gegangen wäre.
      Ein SVM von 1,6 entspricht einem CFD von ca. 23 %, was als Grenzwert eine Enttäuschung wäre. Am 17.12.2018 hat die EU-Kommission in einer Abstimmung den SVM-Grenzwert von 0,4 vorgelegt, der in diesen Tagen zur Veröffentlichung steht. Ein SVM von 0,4 entspricht einem CFD von ca. 6%.
      Alles dazu auf https://www.derlichtpeter.de/de/aktuelles/#EuVoting2018

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  • 2. Oktober 2019 um 10:34 am Uhr
    Permalink

    Anmerken möchte ich, dass üblicherweise das Flimmern einer LED subjektiv als störender empfunden wird als jenes einer Glühbirne mit weitaus höherem Flimmergrad. Dies erklärt sich mit der Modulationstiefe. So wird denn auch die Natriumdampflampe meiner Erfahrung nach vielfach gesundheitlich besser toleriert als neu eingerüstete LED-Straßenlampen. Dem zu Folge halte ich die qualitative Betrachtung des Lichtflimmerns hinsichtlich Seheindruck und nervlicher Verarbeitbarkeit für ebenso bedeutsam, wie das vornehmlich diskutierte quantitative Lichtflimmern.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich gern auf die mobile Beleuchtung zu sprechen kommen: Selbst bei voller Fahrt flimmern Fahrradlampen für mich im Entgegenkommen noch unerträglich. Ebenso die Tagfahrlichter der meisten Fahrzeuge. Dies erschwert es mir auch tagsüber, selbstständig eine Straße zu überqueren, da das Flimmern meine Orientierung behindert und gewissermaßen wie ein Echo nachhallt.
    Einen SVM von bis zu 0,4 halte ich somit für einen Schritt in die richtige Richtung, nicht aber für die Lösung. Jedenfalls ist der SVM-Wert von 0,4 bei LED für mein Sehen noch nicht verträglich und kann bei mir zudem nervliche Überreaktion begünstigen.

    Wie steht es eigentlich um die Flimmereigenschaften lichtbasierter Übertragungs-Anwendungen, wie VLC, LiFi & Co.? Diese gelten zwar gemeinhin als „flimmerfrei“, doch habe ich Bedenken, da „flimmerfrei“ lediglich bedeutet, dass der „normalsichtige Mensch“ ein Flimmern nicht mehr bewusst erkennen sollte. Gesundheitliche Effekte, bedingt durch nicht bewusst erkennbares Flimmern, sind hierbei nicht ausgeschlossen. Die Bezeichnung „flimmerfrei“ halte ich persönlich somit für irreführend, zumal sie deutliche Qualitätsschwankungen gestattet.

    Eine wissenschaftliche Betrachtung zur Signalverarbeitung von Lichtreizen sowie der durch Kunstlicht hervorgerufenen Wechselwirkungen könnte für viele Menschen eine große Bereicherung ihrer Lebensqualität bedeuten, da hierdurch Effekte erklärbar und gesundheitliche Beschwerden somit anerkannt würden.

    Sonnige Grüße
    Maximilian Blaschke
    Interessenvertreter für Kunstlicht-Betroffene
    Selbsthilfe-Initiative LICHTGESUNDHEIT

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