Grenzwerte für PstLM und SVM ab 1. Sept. 2021 verbindlich für Leuchtenhersteller und Händler

Seit mehreren Jahren verfolgt die Lichtbranche das Thema. Kopfschmerzen, fehlende Konzentration, eptileptische Anfälle werden flickerndem Licht zur Last gelegt und auch in der Tierhaltung (z.B. Hühnerställe) hat man erkannt, dass die Auswahl und Betriebsart der Beleuchtung Einfluß auf das Wohlbefinden der Tiere hat.

2015 wurde von einer Arbeitsgruppe der IEEE die IEEE1789  herausgegeben und galt auch als Empfehlung für weitere Normungen innerhalb der CIE/IES.  Siehe auch diesen Beitrag zu Lichtflimmern. Leuchten die dieser Empfehlung entsprachen werden häufig irreführend als „flickerfree“ angeboten.

Mit der Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1.Oktober 2019 (PDF) gelten nun für die Leuchtenindustrie neue Grenzwerte und Regularien. So wurden für PstLM und SVM folgende Grenzwerte festgelegt:
Flimmerfrequenzen < 70Hz –> Pst LM ≤ 1,0
Stroboskop Effekt mit Frequenzen > 80Hz –>
SVM ≤ 0,4

Diese Grenzwerte gelten bei Vollast und für einen Großteil der Leuchten mit Ausnahme von z.B. Aussenbeleuchtungen etc. (vgl. auch Leuchten, die bereits mit CRI<80 in Verkehr gebracht werden durften)

Diese Verordnung tritt mit dem 1.Sept. 2021 in Kraft.

Flimmerfreie LED Betriebsgeräte   ZPad – Flickermeßgerät für PstLM und SVM

Neue Kennzeichnungspflicht der Verordnung (EU) 2019/2020

In der Deligierten Verordnung  (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11.März 2019 (PDF) finden sich neben Berechnungsmethoden der Energieeffizienzklassen (Anhang II) im Anhang III auch die Abbildungen für die neuen Energieeffizienzlabel mit QR-Code.
Dieser QR-Code enthält dann einen Link zu einer Produktdatenbank, wo die Hersteller/Händler ihre Produkte mit den relevanten Daten hinterlegen müssen. (Siehe hierzu Artikel 3 und 4 „Pflichten der Lieferanten und Händler“)

Nicht zu übersehen. Artikel 10 erwähnt das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn schon mit dem 1. Mai 2021.

Schon mal nachgedacht? Wer ist eigentlich Leuchtenhersteller? Das ist übrigens auch jemand, der aus einem LED-Lichtband zusammen mit einem Betriebsgerät ein Leuchtensystem, sprich eine Leuchte baut.

Quellenangaben:
Document 32019R2020
Document 32019R2015
Der Lichtpeter
Eintragung in EPREL-Datenbank ab 01.Mai 2021

Öködesign Verordnung enthält nun auch Grenzwerte für Flicker/Flimmer

2 Kommentare zu „Öködesign Verordnung enthält nun auch Grenzwerte für Flicker/Flimmer

  • 5. März 2020 um 12:15 pm Uhr
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    Die neuen Flimmer-Grenzwerte weisen in eine gute Richtung. Dass jedoch eine Kombination von Pst LM und SVM das Phänomen des Lichtflimmerns umfassend abzubilden Imstande ist, wage ich anzuzweifeln.

    „…Pst LM = 1 bedeutet, dass ein durchschnittlicher Beobachter das Flimmern mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % erkennt…“
    „SVM = 1 ist die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter.“
    Die Signalverarbeitung von Lichtreizen ist allerdings nicht auf das visuelle System beschränkt. Anforderungen an Lichtquellen hinsichtlich des nicht bewusst sichtbaren Lichtflimmerns (non visible flicker) führt die Verordnung indes nicht auf.
    Weiterhin findet in Anhang V die Zunahme des Lichtflimmerns während der Nutzungsphase keine Erwähnung im Rahmen des Dauerprüfverfahrens.

    Ausgenommen von der Grenzwert-Regelung sind unter Anderem Bildschirmgeräte, Straßenlaternen, Signalleuchten sowie beleuchtete Fahrzeuge und deren Anhänger. Ob Deko-Artikel, Kinderspielzeug oder Elektrogeräte ebenfalls in der Verordnung erfasst sind, konnte ich nicht herauslesen.
    Für Licht basierte Übertragungsanwendungen – im Verordnungstext als vernetzte Lichtquelle (CLS) bezeichnet – gelten ebenfalls Ausnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Morse-Variation, deren Datentransfer mittels gezielter hell-dunkel-Wechsel geschieht.

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    • 11. Oktober 2021 um 5:12 am Uhr
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      Ich leider unter schnell einsetzenden Symptomen wie Kopfschmerzen und Benommenheitsgefühl, die von Flimmerfrequenzen hervorgerufen werden, die jenseits bewusst wahrgenommener Werte liegen. Daher kann ich aus erster Hand sagen, dass diese Verfahren hier zum Schutz sensibler Personen völlig untauglich sind. Wie Herr Blaschke anmerkte, ist die Signalverarbeitung anscheinend deutlich komplexer als angenommen wird. Sonst gäbe es derartige Beschwerden nicht.

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